JuraForum.de > Urteile > Bayerisches Oberstes Landesgericht > Verkündungsdatum > 07 / 2002
Bayerisches Oberstes Landesgericht
Entscheidungen 07 / 2002
Insgesamt sind 35 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
BAYOBLG – Beschluss, 3Z BR 362/01 vom 31.07.2002
| Rechtsgebiete: | EGAktG |
| Leitsatz: | Beschließt die Hauptversammlung, Mehrstimmrechte zu beseitigen, so ist die Aktiengesellschaft nach § 5 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Satz 2 EGAktG nur dann ausgleichspflichtig, wenn ein besonderer Wert der beseitigten Mehrstimmrechte im Sinne einer konkreten Vermögensmehrung bei dem betroffenen Aktionär festzustellen ist. |
| Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 3Z BR 362/01 |
BAYOBLG – Beschluss, 3Z BR 145/02 vom 31.07.2002
| Rechtsgebiete: | FGG |
| Leitsatz: | Die Fortsetzungsfeststellungsbeschwerde hat nach Beendigung einer Unterbringung zur Voraussetzung, dass die Beschwerdefrist bezüglich der ergangenen Unterbringungsmaßnahme noch nicht abgelaufen ist. |
| Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 3Z BR 145/02 |
BAYOBLG – Beschluss, 3Z BR 118/02 vom 31.07.2002
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Verfügt der Betroffene über ein die Schongrenze übersteigendes Vermögen, so gilt er selbst dann noch nicht als mittellos, wenn diesem Vermögen Verbindlichkeiten des Sozialhilfeträgers gegenüberstehen, die bisher nicht durch Leistungsbescheid oder Überleitungsanzeige geltend gemacht wurden. |
| Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 3Z BR 118/02 |
BAYOBLG – Beschluss, 3Z BR 115/02 vom 31.07.2002
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Verfügt der Betroffene über ein die Schongrenze übersteigendes Vermögen, so gilt er selbst dann noch nicht als mittellos, wenn diesem Vermögen Verbindlichkeiten des Sozialhilfeträgers gegenüberstehen, die bisher nicht durch Leistungsbescheid oder Überleitungsanzeige geltend gemacht wurden. |
| Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 3Z BR 115/02 |
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