( Angemeldet bleiben?)  

JuraForum.deUrteileBayerisches Oberstes LandesgerichtVerkündungsdatum10 / 2001 

Bayerisches Oberstes Landesgericht

Entscheidungen 10 / 2001



Insgesamt sind 38 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 153/01 vom 31.10.2001

Rechtsgebiete:WEG, ZPO
Leitsatz:Ein Richter sieht sich nicht der Besorgnis der Befangenheit ausgesetzt, nur weil er nicht sogleich über eine beantragte einstweilige Anordnung entscheidet, so er sie irrtümlich für unzulässig hält.
Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 2Z BR 153/01



BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 37/01 vom 31.10.2001

Rechtsgebiete:WEG
Leitsatz:Die Zustimmung zur Veräußerung eines Wohnungseigentums kann versagt werden, wenn der Käufer ( hier Lebensgefährte des Veräußerers) in der Vergangenheit durch provozierendes, beleidigendes und lärmendes Verhalten immer wieder Anlaß für Streitereien mit anderen Wohnungseigentümern bot.
Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 2Z BR 37/01

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 68/01 vom 31.10.2001

Rechtsgebiete:WEG
Leitsatz:Anlagen und Einrichtungen zur Versorgung aller Wohnungen mit Wärme und Warmwasser stehen im Gemeinschaftseigentum. Die der Versorgung nur einer Wohnung dienenden Leitungen stehen ab der Abzweigung von der Hauptleitung im Sondereigentum.
Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 2Z BR 68/01

BAYOBLG – Beschluss, 3Z BR 198/01 vom 31.10.2001

Rechtsgebiete:EGBGB, BGB
Leitsatz:Der Anspruch des Berufsbetreuers auf Vergütung bzw. Aufwendungsersatz setzt voraus, dass seine Tätigkeit in den ihm obliegenden Aufgabenbereich lag und er seine Tätigkeit nach den Umständen des Einzelfalles für erforderlich halten durfte.
Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 3Z BR 198/01


Seite:   1  2  3  4  5  6  ... 10


Weitere Urteile



Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bayoblg/uebersicht-2001-10

"Bayerisches Oberstes Landesgericht - Entscheidungen 10 / 2001 - Seite 1" © JuraForum.de — 2003-2011

Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN