JuraForum.de > Urteile > BAYOBLG > Urteil vom 16.08.2004, Aktenzeichen: 1 St RR 113/04
| Leitsatz: | 1. Die Staatsanwaltschaft kann ihre zu Ungunsten des Angeklagten eingelegte Berufung nicht wirksam auf die durch das Amtsgericht angeordnete Ausnahme von der Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beschränken; der Prüfung des Berufungsgerichts unterliegt in einem solchen Fall der gesamte Rechtsfolgenausspruch. 2. § 69a Abs. 2 StGB lässt es nicht zu, ein konkretes Fahrzeug von der Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis auszunehmen; auch die Beschränkung der Ausnahme auf bestimmte Tageszeiten findet im Gesetz keine Stütze. |
| Rechtsgebiete: | StGB, StPO |
| Vorschriften: | StGB § 69a Abs. 2, StPO § 318, |
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