JuraForum.de > Urteile > BAYOBLG > Urteil vom 14.02.2005, Aktenzeichen: 1 St RR 188/04
| Leitsatz: | Setzt sich das Berufungsgericht in einem freisprechenden Urteil mit den belastenden Beweistatsachen und Indizien im Einzelnen auseinander und entkräftet es jeden der genannten Umstände im Hinblick auf seine Bedeutung für die Erfüllung des Tatbestands, so ist die Entscheidung gleichwohl rechtsfehlerhaft, wenn das Gericht es unterlässt, die belastenden Umstände in einer Gesamtschau zu würdigen. |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Vorschriften: | StPO § 261, StPO § 267 Abs. 5 Satz 1, |
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