JuraForum.de > Urteile > BAYOBLG > Urteil vom 06.07.2001, Aktenzeichen: 1 St RR 57/01
| Leitsatz: | Nötigung im Straßenverkehr liegt nicht nur vor, wenn der Vorausfahrende den Nachfolgenden zu einer sogenannten "Vollbremsung" zwingt sondern schon dann, wenn der Vorausfahrende seine Geschwindigkeit grundlos so massiv reduziert, daß der Nachfolgende mit einer unangemessen niedrigen Geschwindigkeit fahren muß, weil er weder Ausweichen noch Überholen kann. |
| Rechtsgebiete: | StGB |
| Vorschriften: | StGB § 240 Abs. 1, |
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