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JuraForum.deUrteileBAYOBLGUrteil vom 06.07.2001, Aktenzeichen: 1 St RR 57/01 

BAYOBLG – Aktenzeichen: 1 St RR 57/01

Urteil vom 06.07.2001


Leitsatz:Nötigung im Straßenverkehr liegt nicht nur vor, wenn der Vorausfahrende den Nachfolgenden zu einer sogenannten "Vollbremsung" zwingt sondern schon dann, wenn der Vorausfahrende seine Geschwindigkeit grundlos so massiv reduziert, daß der Nachfolgende mit einer unangemessen niedrigen Geschwindigkeit fahren muß, weil er weder Ausweichen noch Überholen kann.
Rechtsgebiete:StGB
Vorschriften:StGB § 240 Abs. 1,

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