( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBAYOBLGUrteil vom 02.03.2004, Aktenzeichen: 2 St RR 171/03 



BAYOBLG – Aktenzeichen: 2 St RR 171/03

Urteil vom 02.03.2004


Leitsatz:Die bloße Feststellung der übereinstimmenden Bewertung durch Tatopfer und Täter, ein Täter-Opfer-Ausgleich im Sinne des § 46 a Abs. 1 Nr. 1 StGB sei erfolgt, genügt für ein Absehen von Strafe nicht. Das Tatgericht muss vielmehr auch die wesentlichen Einzelheiten des Täter-Opfer-Ausgleichs feststellen, um erwägen zu können, ob diesem objektiv jenes Gewicht zukommt, welches § 46 a Abs. 1 Nr. 1 StGB für ein Absehen von Strafe voraussetzt.
Rechtsgebiete:StGB
Vorschriften:StGB § 46a Abs. 1 Nr. 1,

Volltext

Um den Volltext vom BAYOBLG – Urteil vom 02.03.2004, Aktenzeichen: 2 St RR 171/03 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bayoblg/bayoblg-urteil-vom-02-03-2004-az-2-st-rr-17103

"BAYOBLG - 02.03.2004, 2 St RR 171/03" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN