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JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 31.10.2001, Aktenzeichen: 2Z BR 37/01 

BAYOBLG – Aktenzeichen: 2Z BR 37/01

Beschluss vom 31.10.2001


Leitsatz:Die Zustimmung zur Veräußerung eines Wohnungseigentums kann versagt werden, wenn der Käufer ( hier Lebensgefährte des Veräußerers) in der Vergangenheit durch provozierendes, beleidigendes und lärmendes Verhalten immer wieder Anlaß für Streitereien mit anderen Wohnungseigentümern bot.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 12 Abs. 1, WEG § 12 Abs. 2, WEG § 43 Abs. 4,
Verfahrensgang:AG Tirschenreuth - Zweigstelle Kemnath - 1 UR II 4/00

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