JuraForum.de > Urteile > BAYOBLG > Beschluss vom 31.10.2001, Aktenzeichen: 2Z BR 37/01
| Leitsatz: | Die Zustimmung zur Veräußerung eines Wohnungseigentums kann versagt werden, wenn der Käufer ( hier Lebensgefährte des Veräußerers) in der Vergangenheit durch provozierendes, beleidigendes und lärmendes Verhalten immer wieder Anlaß für Streitereien mit anderen Wohnungseigentümern bot. |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Vorschriften: | WEG § 12 Abs. 1, WEG § 12 Abs. 2, WEG § 43 Abs. 4, |
| Verfahrensgang: | AG Tirschenreuth - Zweigstelle Kemnath - 1 UR II 4/00 |
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