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JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 31.10.2000, Aktenzeichen: 2Z BR 79/00 

BAYOBLG – Aktenzeichen: 2Z BR 79/00

Beschluss vom 31.10.2000


Leitsatz:Regelmäßig muß das Beschwerdegericht in einer Wohnungseigentumssache mündlich verhandeln.

Es ist zulässig, selbständige Rechnungsposten einer Jahresabrechnung anzufechten.
Rechtsgebiete:WEG, FGG
Vorschriften:WEG § 23, WEG § 44 Abs. 1, FGG § 22 Abs. 2,

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