JuraForum.de > Urteile > BAYOBLG > Beschluss vom 31.07.2003, Aktenzeichen: 2Z AR 2/03
| Leitsatz: | 1. Ein formell rechtskräftiger Verweisungsbeschluss des Wohnungseigentumsgerichts, das seine Zuständigkeit verneint und die Sache an das Prozessgericht verweist, ist für dieses grundsätzlich bindend. Dies gilt auch im Fall eines selbständigen Beweisverfahrens. Nachträgliche Änderungen der den Rechtsweg begründenden Umstände sind unerheblich. 2. Die aufdrängende Wirkung des Verweisungsbeschlusses beschränkt sich grundsätzlich auf die Rechtswegfrage; innerhalb des Rechtsweges kann, etwa aus Gründen der sachlichen Zuständigkeit, weiterverwiesen werden. |
| Rechtsgebiete: | GVG, ZPO |
| Vorschriften: | GVG § 17a, ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6, ZPO § 485, |
| Verfahrensgang: | AG München - 482 UR II 1324/02 AG München - 163 H 8785/03 |
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