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JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 30.10.2003, Aktenzeichen: 2Z BR 119/03 

BAYOBLG – Aktenzeichen: 2Z BR 119/03

Beschluss vom 30.10.2003


Leitsatz:1. Beschließen die Wohnungseigentümer bestandskräftig, eine bestimmte Maßnahme nicht vorzunehmen, so steht dieser Beschluss einem Verpflichtungsantrag auf Vornahme dieser Maßnahme entgegen.

2. Zum Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Beseitigung einer Stange zum Abstellen von Fahrrädern.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 14 Nr. 1, WEG § 22 Abs. 1, WEG § 23 Abs. 4,
Verfahrensgang:LG München I - 1 T 15294/02
AG München - 483 UR II 482/02 WEG

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