JuraForum.de > Urteile > BAYOBLG > Beschluss vom 30.08.2004, Aktenzeichen: 4St RR 084/04
| Leitsatz: | Einem rechtskräftig ausreisepflichtigen Ausländer ist es grundsätzlich zuzumuten, bei der Vertretung seines Heimatlandes den Antrag auf einen Reisepass zu stellen, auch wenn er sich dadurch der Gefahr aussetzt, aus der Bundesrepublik Deutschland abgeschoben zu werden. |
| Rechtsgebiete: | AuslG |
| Vorschriften: | AuslG § 92 Abs. 1 Nr. 2, |
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