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JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 30.07.2002, Aktenzeichen: 1 St RR 71/02 



BAYOBLG – Aktenzeichen: 1 St RR 71/02

Beschluss vom 30.07.2002


Leitsatz:Der Antrag, ein psychoanalytisches Sachverständigengutachten zum Beweis der Tatsache einzuholen, dass der Angeklagte "sich schon die Verurteilung erster Instanz zur Warnung dienen hat lassen und künftig auch ohne Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird," genügt mangels Bestimmtheit den an einen Beweisantrag zu stellenden Anforderungen nicht.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 244 Abs. 3, StPO § 244 Abs. 4,

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