JuraForum.de > Urteile > BAYOBLG > Beschluss vom 30.05.2000, Aktenzeichen: 3Z BR 59/00
| Leitsatz: | Haben alle Erwerber von Wohnungs- oder Teileigentum einer Wohnungseigentumsanlage die Kosten für die Löschung einer Globalgrundschuld zu tragen, so gilt das auch für diejenigen, die ihren Miteigentumsanteil im Rahmen eines Bauherrenmodells erworben haben. |
| Rechtsgebiete: | KostO |
| Vorschriften: | KostO § 68, |
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