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JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 30.01.2002, Aktenzeichen: 3Z BR 244/01 

BAYOBLG – Aktenzeichen: 3Z BR 244/01

Beschluss vom 30.01.2002


Leitsatz:Die vor der Anordnung einstweiliger Abschiebungshaft unterbliebene Anhörung des Betroffenen ist unverzüglich nachzuholen, selbst wenn der Betroffene zwei Tage nach seiner Festnahme abgeschoben wird.
Rechtsgebiete:FreihEntzG, GG
Vorschriften:FreihEntzG § 11, FreihEntzG § 16, GG Art. 104 Abs. 1,
Verfahrensgang:LG Passau 2 T 89/01
AG Passau 1 XIV B 304/01

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