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JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 29.10.2003, Aktenzeichen: 2 ObOWi 484/03 

BAYOBLG – Aktenzeichen: 2 ObOWi 484/03

Beschluss vom 29.10.2003


Leitsatz:Zur Feststellung eines beharrlichen Fehlverhaltens im Sinn des § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG genügt es in der Regel, dass dem Verkehrszentralregister verwertbare Eintragungen über rechtskräftige Vorahndungen wegen eines oder mehrerer sach- und zeitnaher Verkehrsverstöße des Betroffenen zu entnehmen sind. Falls allerdings konkrete Einwendungen gegen eine Täterschaft insoweit erhoben werden, muss sich der Tatrichter von deren Vorliegen erneut überzeugen und bei der Beweiswürdigung erkennen lassen, dass er auch den für die Täterschaft sprechenden Umständen (Hinnahme des Bußgeldbescheids, Geständnis der Täterschaft oder Feststellung und Beweiswürdigung des früheren Urteils zur Täterschaft) angemessenes Gewicht zuerkannt hat.
Rechtsgebiete:StVG, OWiG
Vorschriften:StVG § 25 Abs. 1, OWiG § 84,

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