JuraForum.de > Urteile > BAYOBLG > Beschluss vom 29.01.2004, Aktenzeichen: 2Z BR 181/03
| Leitsatz: | 1. Vergibt der Verwalter ohne ermächtigenden Beschluss der Wohnungseigentümer Aufträge zur Ausführung von nicht dringenden Instandsetzungsmaßnahmen erheblichen Umfangs, so kann dieses Fehlverhalten seine Abberufung insbesondere dann rechtfertigen, wenn es auf Uneinsichtigkeit beruht, die Gemeinschaft damit rechnen muss, dass es fortgesetzt wird und ihr eine weitere Zusammenarbeit deshalb nicht mehr zugemutet werden kann. 2. Aus Vereinbarungen der Wohnungseigentümer über bauliche Maßnahmen kann der Verwalter regelmäßig für sich keine Befugnisse ableiten, sie ohne die noch erforderlichen Beschlüsse der Wohnungseigentümer durch eigenmächtige Auftragsvergaben und die Einforderung von Sonderumlagen umzusetzen. |
| Rechtsgebiete: | BGB, WEG |
| Vorschriften: | BGB § 626, WEG § 26 Abs. 1, WEG § 27 Abs. 1, |
| Verfahrensgang: | LG München I 1 T 7402/03 vom 25.08.2003 AG München 483 UR II 1274/02 |
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