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JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 28.07.2004, Aktenzeichen: 3Z BR 122/04 

BAYOBLG – Aktenzeichen: 3Z BR 122/04

Beschluss vom 28.07.2004


Leitsatz:Bei der Bewertung eines zu einem Nachlass gehörenden Hotelbetriebs ist dessen Immobilienwert im Zweifel nach der vereinfachten Sachwertmethode zu ermitteln. Neben diesem Wert können weitere Betriebsbestandteile berücksichtigt werden, die auf der Grundlage von tatsächlich erzielten Kaufpreisen oder von Bilanzen bewertet werden können.
Rechtsgebiete:KostO
Vorschriften:KostO § 46 Abs. 4, KostO § 18 Abs. 1, KostO § 19 Abs. 2,
Verfahrensgang:LG Nürnberg-Fürth 7 T 7832/02 vom 03.05.2004
AG Nürnberg VI 4068/98

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