JuraForum.de > Urteile > BAYOBLG > Beschluss vom 28.07.2004, Aktenzeichen: 3Z BR 122/04
| Leitsatz: | Bei der Bewertung eines zu einem Nachlass gehörenden Hotelbetriebs ist dessen Immobilienwert im Zweifel nach der vereinfachten Sachwertmethode zu ermitteln. Neben diesem Wert können weitere Betriebsbestandteile berücksichtigt werden, die auf der Grundlage von tatsächlich erzielten Kaufpreisen oder von Bilanzen bewertet werden können. |
| Rechtsgebiete: | KostO |
| Vorschriften: | KostO § 46 Abs. 4, KostO § 18 Abs. 1, KostO § 19 Abs. 2, |
| Verfahrensgang: | LG Nürnberg-Fürth 7 T 7832/02 vom 03.05.2004 AG Nürnberg VI 4068/98 |
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