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JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 28.03.2002, Aktenzeichen: 2Z BR 4/02 

BAYOBLG – Aktenzeichen: 2Z BR 4/02

Beschluss vom 28.03.2002


Leitsatz:Sieht ein Beschluss die Notwendigkeit einer Zustimmung des Verwaltungsbeirats zu einer bestimmten Maßnahme vor, so muß sich der Verwaltungsbeirat als Gremium für die beabsichtigte Maßnahme aussprechen. Die Zustimmung des Vorsitzenden allein genügt nicht.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 10, WEG § 29, WEG § 43,
Verfahrensgang:LG München I 1 T 17295/01
AG München 481 UR II 363/01 WEG

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