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JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 27.11.2003, Aktenzeichen: 2Z BR 183/03 

BAYOBLG – Aktenzeichen: 2Z BR 183/03

Beschluss vom 27.11.2003


Leitsatz:1. Wird der Antrag, von einem Wohnungseigentümer die Veräußerung seiner Wohnung zu verlangen, abgelehnt, ist die Anfechtung dieses Negativbeschlusses durch den Wohnungseigentümer, um dessen Wohnung es geht, in der Regel rechtsmissbräuchlich.

2. Die Eigentümerbeschlüsse, die in einer von dem von den Wohnungseigentümern bestellten Verwalter einberufenen Versammlung gefasst wurden, sind nicht deshalb für ungültig zu erklären, weil der Bestellungsbeschluss angefochten wurde und möglicherweise für ungültig erklärt wird.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 18, WEG § 23 Abs. 1, WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4,
Verfahrensgang:LG Traunstein 4 T 4783/01 vom 26.08.2003
AG Rosenheim 41 UR II 22/99

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