JuraForum.de > Urteile > BAYOBLG > Beschluss vom 27.09.2000, Aktenzeichen: 3Z BR 186/00
| Leitsatz: | Die unterlassene Belehrung, dass Kaufvertrag und Auflassung auch gemeinsam beurkundet werden können, stellt jedenfalls dann keine unrichtige Sachbehandlung dar, wenn dem Sicherungsbedürfnis des Verkäufers eine Bedeutung zukommt, die über das Sicherungsbedürfnis bei einem einfachen Grundstückskaufvertrag hinausgeht. |
| Rechtsgebiete: | KostO, BeurkG |
| Vorschriften: | KostO § 16 Abs. 1 Satz 1, KostO § 44 Abs. 1 Satz 1, KostO § 156, BeurkG § 17 Abs. 1, |
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