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JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 27.09.2000, Aktenzeichen: 3Z BR 186/00 

BAYOBLG – Aktenzeichen: 3Z BR 186/00

Beschluss vom 27.09.2000


Leitsatz:Die unterlassene Belehrung, dass Kaufvertrag und Auflassung auch gemeinsam beurkundet werden können, stellt jedenfalls dann keine unrichtige Sachbehandlung dar, wenn dem Sicherungsbedürfnis des Verkäufers eine Bedeutung zukommt, die über das Sicherungsbedürfnis bei einem einfachen Grundstückskaufvertrag hinausgeht.
Rechtsgebiete:KostO, BeurkG
Vorschriften:KostO § 16 Abs. 1 Satz 1, KostO § 44 Abs. 1 Satz 1, KostO § 156, BeurkG § 17 Abs. 1,

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