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JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 27.07.2000, Aktenzeichen: 3Z BR 64/00 

BAYOBLG – Aktenzeichen: 3Z BR 64/00

Beschluss vom 27.07.2000


Leitsatz:Die persönliche Anhörung eines Betroffenen darf vor seiner vorläufigen Unterbringung nur dann unterbleiben, wenn aufgrund konkreter Fakten eine Gefahr im Verzug bestehen kann. Der Betroffene ist spätestens tags darauf anzuhören.
Rechtsgebiete:FGG
Vorschriften:FGG § 70h, FGG § 69f Abs. 1 Satz 4,

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