JuraForum.de > Urteile > BAYOBLG > Beschluss vom 27.07.2000, Aktenzeichen: 3Z BR 64/00
| Leitsatz: | Die persönliche Anhörung eines Betroffenen darf vor seiner vorläufigen Unterbringung nur dann unterbleiben, wenn aufgrund konkreter Fakten eine Gefahr im Verzug bestehen kann. Der Betroffene ist spätestens tags darauf anzuhören. |
| Rechtsgebiete: | FGG |
| Vorschriften: | FGG § 70h, FGG § 69f Abs. 1 Satz 4, |
Um den Volltext vom BAYOBLG – Beschluss vom 27.07.2000, Aktenzeichen: 3Z BR 64/00 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "BAYOBLG - 27.07.2000, 3Z BR 64/00" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum