( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 27.06.2002, Aktenzeichen: 2 ObOWi 268/02 



BAYOBLG – Aktenzeichen: 2 ObOWi 268/02

Beschluss vom 27.06.2002


Leitsatz:Kann der Betroffene aus dringenden beruflichen Gründen an der Verhandlung nicht teilnehmen, ist er nur entschuldigt, wenn die dargelegten Gründe für sein Fernbleiben einer Abwägung des öffentlichen Interesses an der Durchführung der Verhandlung standhalten.
Rechtsgebiete:OWiG
Vorschriften:OWiG § 74 Abs. 2 Satz 1,

Volltext

Um den Volltext vom BAYOBLG – Beschluss vom 27.06.2002, Aktenzeichen: 2 ObOWi 268/02 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bayoblg/bayoblg-beschluss-vom-27-06-2002-az-2-obowi-26802

"BAYOBLG - 27.06.2002, 2 ObOWi 268/02" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN