Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 27.06.2002, Aktenzeichen: 2 ObOWi 268/02 

BAYOBLG – Aktenzeichen: 2 ObOWi 268/02

Beschluss vom 27.06.2002


Leitsatz:Kann der Betroffene aus dringenden beruflichen Gründen an der Verhandlung nicht teilnehmen, ist er nur entschuldigt, wenn die dargelegten Gründe für sein Fernbleiben einer Abwägung des öffentlichen Interesses an der Durchführung der Verhandlung standhalten.
Rechtsgebiete:OWiG
Vorschriften:OWiG § 74 Abs. 2 Satz 1,

Volltext

Um den Volltext vom BAYOBLG – Beschluss vom 27.06.2002, Aktenzeichen: 2 ObOWi 268/02 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "BAYOBLG - 27.06.2002, 2 ObOWi 268/02" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum