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JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 27.06.2002, Aktenzeichen: 1 ObOWi 221/02 

BAYOBLG – Aktenzeichen: 1 ObOWi 221/02

Beschluss vom 27.06.2002


Leitsatz:Wird die Geschwindigkeit unmittelbar vor der das Ende der innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit markierenden Ortstafel (Zeichen 311) gemessen, so kann darin ein besonderer Tatumstand liegen , der die Annahme eines Ausnahmefalls rechtfertigt
Rechtsgebiete:OWiG, StPO
Vorschriften:OWiG § 79 Abs. 1, StPO § 267 Abs. 3,

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