JuraForum.de > Urteile > BAYOBLG > Beschluss vom 26.10.2005, Aktenzeichen: 1Z AR 188/05
| Leitsatz: | 1. Ein bindender Verweisungsbeschluss bewirkt im Gerichtsstandsbestimmungsverfahren, dass hinsichtlich der Parteien, die von der Bindungswirkung betroffen sind, ein anderes Gericht als dasjenige, an das bindend verwiesen worden ist, nicht mehr bestimmt werden kann. 2. Ist die Bestimmung dieses Gerichts für die hinzukommende Partei nicht zumutbar, kann auch ein gemeinsam zuständiges Gericht nicht (mehr) bestimmt werden. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3, ZPO § 261 Abs. 1 Nr. 2, ZPO § 281, |
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