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JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 26.10.2004, Aktenzeichen: 3Z BR 207/04 

BAYOBLG – Aktenzeichen: 3Z BR 207/04

Beschluss vom 26.10.2004


Leitsatz:1. Der Betreuungsverein ist berechtigt, gegen die Entlassung des Vereinsbetreuers selbst Beschwerde einzulegen.

2. Ein Vereinsbetreuer, der entgegen fachärztlicher Stellungnahme und ohne vormundschaftsgerichtliche Genehmigung gegenüber einer Einrichtung zur geschlossenen Unterbringung unter Verwendung richterlicher Diktion die Unterbringung des Betreuten "verfügt", kann deshalb als ungeeignet entlassen werden.
Rechtsgebiete:BGB, FGG
Vorschriften:BGB § 1906 Abs. 1, BGB § 1908b Abs. 1, FGG § 20 Abs. 1,
Verfahrensgang:LG Nürnberg-Fürth 13 T 5502/04 vom 17.08.2004
AG Nürnberg XVII 1157/98

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