JuraForum.de > Urteile > BAYOBLG > Beschluss vom 26.06.2002, Aktenzeichen: 1 ObOWi 208/02
| Leitsatz: | Wurde der Einspruch des Betroffenen zu Unrecht wegen Abwesenheit in der Hauptverhandlung verworfen, so kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs nicht ausgeschlossen werden, wenn er seine Fahrereigenschaft eingeräumt, im übrigen aber von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht hätte. |
| Rechtsgebiete: | GG, OWiG |
| Vorschriften: | GG Art. 103 Abs. 1, OWiG § 74 Abs. 2, OWiG § 80 Abs. 1 Nr. 2, OWiG § 80 Abs. 2 Nr. 1, |
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