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JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 26.04.2004, Aktenzeichen: 4 St RR 49/04 

BAYOBLG – Aktenzeichen: 4 St RR 49/04

Beschluss vom 26.04.2004


Leitsatz:Die Bindungswirkung eines erstinstanzlichen Urteils, das mit einer wirksam auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkten Berufung angegriffen wurde, umfasst die Feststellungen zur Suchtmotivation einer Tat auch dann, wenn das Amtsgericht lediglich von der Unwiderlegbarkeit dieser Umstände ausgegangen ist.
Rechtsgebiete:StPO, BtmG
Vorschriften:StPO § 318, BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1,

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