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JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 26.04.2001, Aktenzeichen: 2Z BR 26/01 



BAYOBLG – Aktenzeichen: 2Z BR 26/01

Beschluss vom 26.04.2001


Leitsatz:Sind nach der Gemeinschaftsordnung alle Wohnungen und die im Gemeinschaftseigentums stehenden Anlagen zur fremdenverkehrsgewerblichen Nutzung an eine Betriebsgesellschaft vermietet, so sind die ausschließlich die Betriebsgesellschaft betreffenden Kosten nicht auf die Wohnungseigentümer umzulegen, sofern sie nicht Mitglieder der Betriebsgesellschaft sind.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 28,
Verfahrensgang:LG Deggendorf 1 T 77/98
AG Viechtach UR II 104/96

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