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JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 26.03.2001, Aktenzeichen: 1 ObOWi 95/01 

BAYOBLG – Aktenzeichen: 1 ObOWi 95/01

Beschluss vom 26.03.2001


Leitsatz:Schütz das Rotlicht sowohl den Schienenverkehr als auch den nach der Ampel noch vor dem Bahnübergang einbiegenden Straßenverkehr, so liegt bei einem Rotlichtverstoß Tateinheit vor.
Rechtsgebiete:StVO
Vorschriften:StVO § 19 Abs. 2 Nr. 2, StVO § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 7,

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