JuraForum.de > Urteile > BAYOBLG > Beschluss vom 25.11.1995, Aktenzeichen: RReg 4 St 191/91
| Leitsatz: | 1. Die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe läßt sich nicht damit rechtfertigen, daß Heroin ein besonders gefährliches Betäubungsmittel sei. 2.Das Vorliegen der "besonderen Umstände in der Tat" im Sinne von § 47 Abs. 1 StGB kann nicht allein mit der Eigenschaft eines Betäubungsmittels als besonders gefährliche Droge belegt werden. 3. Erwerb und Besitz eines Betäubungsmittels zum Eigenverbrauch sind gegenüber der Weitergabe von Betäubungsmitteln erheblich milder zu beurteilen. 4. § 29 Abs. 5 BtMG kann auch einen vorbestraften Ersttäter priviligieren. |
| Rechtsgebiete: | BtMG, StGB |
| Vorschriften: | BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, BtMG § 29 Abs. 5, StGB § 47 Abs. 1, |
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