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JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 25.10.2000, Aktenzeichen: 3Z BR 229/00 

BAYOBLG – Aktenzeichen: 3Z BR 229/00

Beschluss vom 25.10.2000


Leitsatz:1. Nach Beendigung der Betreuung kann das Vormundschaftsgericht die Einreichung einer formell ordnungsgemäßen Schlußrechnung erzwingen.

2. Die Abrechnung des Betreuers muss die Einnahmen und Ausgaben schriftlich so klar und übersichtlich darstellen, dass das Vormundschaftsgericht einen Überblick über alle Vorgänge erhält; die bloße Vorlage von Unterlagen und Belegen genügt nicht.
Rechtsgebiete:BGB, FGG
Vorschriften:BGB § 1908i, BGB § 1837, BGB § 1892, FGG § 33,

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