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JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 25.05.2000, Aktenzeichen: 2Z BR 16/00 

BAYOBLG – Aktenzeichen: 2Z BR 16/00

Beschluss vom 25.05.2000


Leitsatz:Beschließen die Wohnungseigentümer der einzelnen Hausgemeinschaften einer Mehrhausanlage nach der Gemeinschaftsordnung über die Instandhaltung und Instandsetzung ihres Gebäudes, dann kann eine Hausgemeinschaft nicht den von zwei Hausgemeinschaften geschlossenen Aufzug-Wartungsvertrag kündigen.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 21,

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