JuraForum.de > Urteile > BAYOBLG > Beschluss vom 25.05.2000, Aktenzeichen: 2Z BR 16/00
| Leitsatz: | Beschließen die Wohnungseigentümer der einzelnen Hausgemeinschaften einer Mehrhausanlage nach der Gemeinschaftsordnung über die Instandhaltung und Instandsetzung ihres Gebäudes, dann kann eine Hausgemeinschaft nicht den von zwei Hausgemeinschaften geschlossenen Aufzug-Wartungsvertrag kündigen. |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Vorschriften: | WEG § 21, |
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