JuraForum.de > Urteile > BAYOBLG > Beschluss vom 25.03.2004, Aktenzeichen: 2Z BR 27/04
| Leitsatz: | Fassen die beiden Wohnungseigentümer einer Eigentümergemeinschaft, die keinen Verwalter hat, auf einer von einem der beiden Wohnungseigentümer einberufenen Versammlung, zum großen Teil einstimmig, Eigentümerbeschlüsse, ohne dass die Einberufung beanstandet wird, dann ist eine Anfechtung der gefassten Beschlüsse unter Berufung auf einen Einberufungsmangel rechtsmissbräuchlich. |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Vorschriften: | WEG § 24 Abs. 1, |
| Verfahrensgang: | LG Traunstein 4 T 3805/03 vom 02.01.2004 AG Rosenheim UR II 104/02 |
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