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JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 24.08.2000, Aktenzeichen: 2Z BR 58/00 



BAYOBLG – Aktenzeichen: 2Z BR 58/00

Beschluss vom 24.08.2000


Leitsatz:Das Verbot, einen Hund zu halten, darf gegenüber einem schwer gesundheitsgeschädigten (contergangeschädigten) Wohnungseigentümer dann nicht durchgesetzt werden, wenn der Hund zur Stabilisierung des seelischen Zustand erforderlich ist.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 15 Abs. 1, WEG § 10 Abs. 1 Satz 2,

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