JuraForum.de > Urteile > BAYOBLG > Beschluss vom 24.08.2000, Aktenzeichen: 2Z BR 58/00
| Leitsatz: | Das Verbot, einen Hund zu halten, darf gegenüber einem schwer gesundheitsgeschädigten (contergangeschädigten) Wohnungseigentümer dann nicht durchgesetzt werden, wenn der Hund zur Stabilisierung des seelischen Zustand erforderlich ist. |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Vorschriften: | WEG § 15 Abs. 1, WEG § 10 Abs. 1 Satz 2, |
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