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JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 24.07.2003, Aktenzeichen: 2Z BR 149/03 



BAYOBLG – Aktenzeichen: 2Z BR 149/03

Beschluss vom 24.07.2003


Leitsatz:1. Gegen die Festsetzung des Geschäftswerts für das Beschwerdeverfahren ist die Erstbeschwerde unabhängig von einer Zulassung statthaft.

2. Wird durch anderweitigen gerichtlichen Vergleich das gegenständliche Wohnungseigentumsverfahren beendigt, ist dessen Geschäftswert nicht deshalb höher zu bemessen, weil in jenem Vergleich weitere hier nicht streitgegenständliche Ansprüche miterledigt wurden.
Rechtsgebiete:KostO, WEG
Vorschriften:KostO § 14 Abs. 3 Satz 2, KostO § 31 Abs. 3 Satz 1, WEG § 48 Abs. 3 Satz 1,
Verfahrensgang:LG München II - 6 T 3386/00 vom 16.06.2003
AG Ebersberg - 2 UR II 8/97 WEG

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