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JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 24.07.2001, Aktenzeichen: 1 St RR 97/01 



BAYOBLG – Aktenzeichen: 1 St RR 97/01

Beschluss vom 24.07.2001


Leitsatz:Daß Gericht muß dem in einem Strafverfahren begründeten und rechtzeitig gestellten Antrag auf Terminsverlegung, der zu einer erstmaligen und kurzfristigen Verlegung der Hauptverhandlung führt, stattgeben.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 412 Satz 1,

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