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JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 24.05.2000, Aktenzeichen: 2 St RR 66/00 



BAYOBLG – Aktenzeichen: 2 St RR 66/00

Beschluss vom 24.05.2000


Leitsatz:Eine überzogene oder gar ausfällige Kritik gegenüber einem Richter erfüllt noch nicht das Kriterium der Schmähung, solange die Diffamierung des Richters nicht im Vordergrund steht.
Rechtsgebiete:GG
Vorschriften:GG Art. 5 Abs. 1,

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