JuraForum.de > Urteile > BAYOBLG > Beschluss vom 24.03.2005, Aktenzeichen: 1Z BR 107/04
| Leitsatz: | 1. Die Freiheit des Willensentschlusses des Testierenden beinhaltet seinem Sinn nach auch die insoweit erforderliche Unabhängigkeit des Erblassers von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter. 2. Zur Frage, inwieweit der Tatrichter ein Sachverständigengutachten zur Testierfähigkeit auf die Beachtung medizinischer Detailfragen zu überprüfen hat und zur Berücksichtigung entsprechenden Vortrags in der Rechtsbeschwerdeinstanz. 3. Zur Frage, ob die Erbeinsetzung des von der Erblasserin eingesetzten Generalbevollmächtigten gegen die guten Sitten verstößt, wenn dieser in Ausübung seiner Vollmacht anderen Verwandten den Umgang mit der kranken Erblasserin untersagt hat. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 138 Abs. 1, BGB § 2229 Abs. 4, |
| Verfahrensgang: | LG München I 16 T 9594/04 vom 14.10.2004 AG München 62 VI 440/03 |
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