JuraForum.de > Urteile > BAYOBLG > Beschluss vom 24.02.2000, Aktenzeichen: 1Z BR 40/99
| Leitsatz: | 1. Hat ein Erblasser in einem späteren Testament nur die Erbeinsetzung wiederholt, dagegen nicht die in einem früheren Testament angeordnete Nacherbfolge, so kann ein derartiger Widerspruch zwischen nacheinander errichteten letztwilligen Verfügungen gemäß § 2258 Abs. 1 BGB zur Aufhebung der Nacherbfolge führen. 2. Ist nicht mehr aufklärbar, welches von mit demselben Datum versehenen inhaltsgleichen Testamenten früher errichtet wurde, gelten beide als gleichzeitig errichtet und sind nebeneinander wirksam. In einem solchen Fall beruht das Erbrecht auf beiden letztwilligen Verfügungen. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 133, BGB § 2084, BGB § 2100, BGB § 2231, BGB § 2258, |
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