Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 23.12.2004, Aktenzeichen: 1Z AR 86/04 

BAYOBLG – Aktenzeichen: 1Z AR 86/04

Beschluss vom 23.12.2004


Leitsatz:1. Die Bestimmung eines gemeinsam zuständigen Gerichts ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil neben vertraglichen Ansprüchen, auf die die Klage im Wesentlichen gestützt wird, auch deliktische Ansprüche in Betracht kommen und insoweit möglicherweise der besondere Gerichtsstand der unerlaubten Handlung gegeben ist.

2. Die Bestimmung eines gemeinsam zuständigen Gerichts kommt nicht in Betracht, wenn mit dem in der Schweiz ansässigen Drittwiderbeklagten ein anderweitiger
Gerichtsstand vereinbart und die im Anwendungsbereich des Luganer Übereinkommens geltende Vermutung, dass es sich um einen ausschließlichen Gerichtsstand handelt, nicht widerlegt ist.
Rechtsgebiete:ZPO, LugÜ
Vorschriften:ZPO § 32, ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3, ZPO § 38, LugÜ Art. 17 Abs. 1,
Verfahrensgang:LG München I 5 HKO 4580/04

Volltext

Um den Volltext vom BAYOBLG – Beschluss vom 23.12.2004, Aktenzeichen: 1Z AR 86/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "BAYOBLG - 23.12.2004, 1Z AR 86/04" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum