JuraForum.de > Urteile > BAYOBLG > Beschluss vom 23.12.2003, Aktenzeichen: 2Z BR 239/03
| Leitsatz: | 1. Zur Beurteilung einer baulichen Veränderung als optisch nachteilig können Lichtbildkopien nur dann herangezogen werden, wenn sie einen ausreichenden Gesamteindruck von den tatsächlichen Gegebenheiten vermitteln. 2. Die Gefahr einer Beeinträchtigung der Substanz des Gemeinschaftseigentums kann einen nicht nur erheblichen Nachteil im Sinn des § 14 WEG begründen. Die Tatsacheninstanzen müssen jedoch das Bestehen einer solchen Gefahr konkret feststellen. |
| Rechtsgebiete: | BGB, WEG |
| Vorschriften: | BGB § 1004, FGG § 12, WEG § 15 Abs. 3, WEG § 14, WEG § 22 Abs. 1, |
| Verfahrensgang: | LG Traunstein 4 T 2653/03 vom 21.10.2003 AG Traunstein 3 UR II 111/03 |
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