( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 23.10.2003, Aktenzeichen: 2Z BR 197/03 



BAYOBLG – Aktenzeichen: 2Z BR 197/03

Beschluss vom 23.10.2003


Leitsatz:1. Ist der Antragsgegner gerichtlich zur Beseitigung eines bestimmten Gegenstands (hier: Halogenstrahler) verpflichtet worden, bemisst sich der Wert der Beschwer des Antragsgegners nach dessen Abwehrinteresse; zugrunde zu legen ist der Verkehrswert des Gegenstands einschließlich der Einbau- und Beseitigungskosten.

2. Bei einem Beseitigungsverlangen ist für die Geschäftswertfestsetzung der Verkehrswert des zu beseitigenden Gegenstands einschließlich der Einbau- und Beseitigungskosten zugrunde zu legen.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 45 Abs. 1, WEG § 48 Abs. 3,
Verfahrensgang:LG München I - 1 T 2426/03
AG München - 484 UR II 1143/02

Volltext

Um den Volltext vom BAYOBLG – Beschluss vom 23.10.2003, Aktenzeichen: 2Z BR 197/03 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bayoblg/bayoblg-beschluss-vom-23-10-2003-az-2z-br-19703

"BAYOBLG - 23.10.2003, 2Z BR 197/03" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN