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JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 23.10.2003, Aktenzeichen: 2Z AR 3/03 



BAYOBLG – Aktenzeichen: 2Z AR 3/03

Beschluss vom 23.10.2003


Leitsatz:Bei der Zuständigkeitsbestimmung ist die Bindungswirkung eines Abgabebeschlusses zu beachten, es sei denn, der Abgabebeschluss ist offensichtlich unrichtig; hier: Abgabe eines Verfahrens, das Vergütungsansprüche aus einem mit dem Alleineigentümer sämtlicher Wohnungseigentumsrechte abgeschlossenen Hausverwaltervertrag zum Gegenstand hat, an das Wohnungseigentumsgericht.
Rechtsgebiete:WEG, ZPO
Vorschriften:WEG § 46 Abs. 1 Satz 3, ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6,
Verfahrensgang:AG München - 121 C 38622/02
AG Charlottenburg - 72 II 95/03

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