JuraForum.de > Urteile > BAYOBLG > Beschluss vom 23.07.2003, Aktenzeichen: 1 ObOWi 246/03
| Leitsatz: | Wird bei der Geschwindigkeitsmessung durch ein nachfahrendes Polizeifahrzeug ein geeichtes Messgerät des Typs "Provida Proof Electronic PDRS-1245" verwendet, erfasst ein Toleranzwert von 5 % bei der Berechnung der Geschwindigkeit alle gerätetypischen Betriebsfehler; dazu gehören auch Abweichungen aufgrund des Reifendrucks. Entfernt sich das gemessene Fahrzeug sichtbar, bedarf es über den gerätebedingten Toleranzwert von 5 % hinaus keines weiteren Abschlags. |
| Rechtsgebiete: | StVG, StVO |
| Vorschriften: | StVG § 24, StVO § 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. c, StVO § 49 Abs. 1 Nr. 3, |
Um den Volltext vom BAYOBLG – Beschluss vom 23.07.2003, Aktenzeichen: 1 ObOWi 246/03 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "BAYOBLG - 23.07.2003, 1 ObOWi 246/03" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum