JuraForum.de > Urteile > BAYOBLG > Beschluss vom 23.06.2004, Aktenzeichen: 2Z BR 20/04
| Leitsatz: | 1. Ein Eigentümerbeschluss, der eine Freiflächengestaltung zum Gegenstand hat, entspricht dann nicht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn durch die Umsetzung der geplanten Maßnahme einem Miteigentümer die Möglichkeit zur Ausübung seines Sondernutzungsrechts faktisch entzogen wird. 2. Der gegenseitige Anspruch der Wohnungseigentümer auf erstmalige Herstellung eines ordnungsmäßigen Zustands, zu dem auch die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Pflichten gehört, rechtfertigt einen Eingriff in ein Sondernutzungsrecht jedenfalls dann nicht, wenn den öffentlich-rechtlichen Vorgaben auch ohne einen derartigen Eingriff entsprochen werden kann. |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Vorschriften: | WEG § 23, WEG § 21 Abs. 3, WEG § 21 Abs. 4, WEG § 21 Abs. 5 Nr. 2, |
| Verfahrensgang: | LG München I 1 T 16301/02 AG München 482 UR II 49/01 |
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