Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 23.02.2005, Aktenzeichen: 2Z BR 167/04 

BAYOBLG – Aktenzeichen: 2Z BR 167/04

Beschluss vom 23.02.2005


Leitsatz:1. Zur zweifelsfreien Identifizierung der Wohnungseigentümer als Beteiligte eines gerichtlichen Verfahrens ist im Allgemeinen die Beifügung einer Eigentümerliste zur gerichtlichen Entscheidung notwendig. Wenn sich bei den Akten mehrere unterschiedliche Eigentümerlisten befinden, genügt ein allgemeiner Verweis im Rubrum auf die "Eigentümerliste bei den Akten" jedenfalls nicht.

2. Die erstmalige Errichtung einer Solaranlage zur Warmwasseraufbereitung ist im Allgemeinen eine bauliche Veränderung.

3. An den für eine bauliche Veränderung entstandenen Kosten braucht sich gemäß § 16 Abs. 3 Halbsatz 2 WEG jedenfalls derjenige Wohnungseigentümer nicht zu beteiligen, der der Maßnahme nicht zugestimmt hat und auch nicht zuzustimmen brauchte.
Rechtsgebiete:WEG, ZPO
Vorschriften:WEG § 16 Abs. 3, WEG § 22 Abs. 1, WEG § 28, WEG § 45 Abs. 1, ZPO § 313 Abs. 1 Nr. 1,
Verfahrensgang:LG Nürnberg-Fürth 14 T 1885/04 vom 22.07.2004
AG Nürnberg 1 UR II 214/03 vom 30.01.2004

Volltext

Um den Volltext vom BAYOBLG – Beschluss vom 23.02.2005, Aktenzeichen: 2Z BR 167/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "BAYOBLG - 23.02.2005, 2Z BR 167/04" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum