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JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 22.11.2000, Aktenzeichen: 3Z BR 325/00 

BAYOBLG – Aktenzeichen: 3Z BR 325/00

Beschluss vom 22.11.2000


Leitsatz:Folgt das Amtsgericht mit der Entlassung eines Betreuers dem Ansinnen eines Angehörigen und bestätigt das Landgericht die vorinstanzliche Entscheidung mit Ausnahme einzelner Aufgabenkreise, so steht dem Angehörigen ein Recht zur weiteren Beschwerde nicht zu.
Rechtsgebiete:BGB, FGG
Vorschriften:BGB § 1908b, FGG § 20, FGG § 69g, FGG § 691,

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