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JuraForum.deUrteileBAYOBLGBeschluss vom 22.10.2003, Aktenzeichen: 3Z BR 200/03 

BAYOBLG – Aktenzeichen: 3Z BR 200/03

Beschluss vom 22.10.2003


Leitsatz:Eine Austauschentlassung des Betreuers auf Wunsch des Betroffenen ist auch dann möglich, wenn der Betroffene eine bereits als weiterer Betreuer bestellte, geeignete Person als nunmehrigen alleinigen Betreuer vorschlägt und diese Person damit einverstanden ist.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 1908b Abs. 3,
Verfahrensgang:LG Amberg - 34 T 774/03
AG Amberg - XVII 218/03

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