JuraForum.de > Urteile > BAYOBLG > Beschluss vom 22.09.2004, Aktenzeichen: 3Z BR 150/04
| Leitsatz: | Einem Vorschlag des Betreuten, für ihn einen anderen, von ihm benannten Betreuer zu bestellen, ist nur dann ein maßgebliches Kriterium für einen Betreuerwechsel, wenn dieser Vorschlag auf einer ernsthaften und auf Dauer angelegten eigenständigen Willensbildung beruht. Wird gegen die Entlassungsentscheidung des Amtsgerichts Beschwerde eingelegt, ist hinsichtlich dieses Kriteriums auf den Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung abzustellen. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 1908b Abs. 1, BGB § 1908b Abs. 3, BGB § 1897 Abs. 4, |
| Verfahrensgang: | LG Regensburg 7 T 165/04 (2) vom 01.07.2004 AG Cham XVII 7115/03 vom 05.02.2004 |
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