JuraForum.de > Urteile > BAYOBLG > Beschluss vom 22.07.2003, Aktenzeichen: 5 St RR 167/03
| Leitsatz: | Keine Verletzung des Willkürverbots und des Gebots schuldangemessenen Strafens durch die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe bei Straftaten mit geringer Schadenshöhe, wenn der Täter mehrfach, überwiegend einschlägig vorbestraft und zudem einschlägiger Bewährungsbrecher ist. |
| Rechtsgebiete: | StGB |
| Vorschriften: | StGB § 47, StGB § 242, StGB § 248a, |
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